ZUTRITT ZU GRUNDSTÜCKEN
Sehr geehrtes Mitglied, zur Durchführung der Unterhaltungsarbeiten ist es unter Umständen nötig, dass unsere Mitarbeiter Ihr Grundstück betreten müssen. Gemäß Satzung muss der Grundstückseigentümer den Zutritt gewähren. Nachfolgend haben wir
weiterlesenUMZUG & WEIHNACHTSSCHLIESSUNG!
WIR ZIEHEN UM In der 51. Kalenderwoche (ab dem 18.12.23) ziehen wir mit unseren Büroräumen um. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir in der Zeit nicht durchgängig erreichbar sind. Schreiben
weiterlesenInformation zur Umstellung auf Einzelmitgliedschaft
Der Wasser- und Bodenverband der Angelner Auen ist zuständig für die Unterhaltung der Gewässer, Verrohrungen und Rohrleitungen sowie der Schöpfwerke in dem Verbandsgebiet von rund 24.000 ha im Zentrum von
weiterlesen