Informationen zu Ihrem Beitragsbescheid des Wasser- & Bodenverbandes
Gem. §31 Wasserverbandsgesetz (WVG) erhebt der Verband die Verbandsbeiträge auf der Grundlage des Mitgliederverzeichnisses, des für ihn geltenden Beitragsmaßstabes und des Beitragssatzes durch Bescheid. Die Mitglieder und die Nutznießer nach § 28 Abs. 3 WVG haben dem Verband die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Der jeweils 01.01. des laufenden Jahres ist Stichtag für die Beitragshebung mit dem an diesem Tage beim Verband vorliegenden Datenbestand des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein. Die Höhe der von den Mitgliedern zu entrichtenden Beiträge (Hebesätze) wird jedes Jahr von den Verbandsgremien im Rahmen der Haushaltssatzung neu festgesetzt.
Der Beitrag wird einmal jährlich erhoben und setzt sich wie folgt zusammen:
Grundbeitrag
Es wird für alle Mitglieder ein pauschaler Grundbeitrag in gleicher Höhe für allgemeine Verwaltungstätigkeiten und für die Durchführung von Unterhaltungsarbeiten erhoben.
Flächenbeitrag
Bei einer Flächengröße von mehr als 5.000m² wird zusätzlich ein Flächenbeitrag erhoben.
Rohrleitungsunterhaltung ohne Gewässereigenschaft (o.G.)
Für Rohrleitungen o. G. (Rohrleitungen, die am Anfang ein offenes Gewässer haben und am Ende kein offenes Gewässer, z.B. ein Dränagesammelschacht entwässert durch eine Rohrleitung in ein offenes Gewässer) wird ein Beitrag erhoben.
Zuschläge
Für Grundflächen, die über die allgemeinen Vorteile der Gewässerunterhaltung hinaus gehen, werden Zuschläge berechnet.
Abschläge
Abschläge gibt es für Grundflächen, die sich positiv auf den Wasserabfluss auswirken, z.B. Waldflächen, Seeflächen und Naturschutzgebiete. Die Berechnung ergibt sich aus §21 des Landeswasserverbandsgesetzes.