Unterhaltung von Rohrleitungsnetzen
Unterhaltung von Rohrleitungsnetzen:
Zur Be- und Entwässerung von Grundstücken und Flächen wird im gesamten Verbandsgebiet ein Rohrleitungsnetz unterhalten. Diese Verbandsleitungen müssen laufend kontrolliert und auf Durchlässigkeit und Funktionalität überprüft werden. Da die Rohrleitungen zum größten Teil schon sehr alt sind, liegt hier ein großer Sanierungsbedarf vor. Der Verband unterhält zurzeit ca. 303 km verrohrte Gewässer (zuschussfähig) sowie 128 km Rohrleitungen ohne Gewässereigenschaft. Rohrleitungen ohne Gewässereigenschaft nennt man Rohrleitungen, die nur am Anfang ein offenes Gewässer haben nicht aber am Ende z.B. Dränagesammelschächte. Für diese Rohrleitungen erhält der Verband für die Unterhaltung keine Zuschüsse vom Land Schleswig-Holstein.
Damit der Wasser- und Bodenverband seine vorgenannten Aufgaben wahrnehmen kann, unterliegen auch Eigentümer von Grundstücken und Flächen gewissen Beschränkungen. Zum Beispiel müssen verrohrte Gewässer und Rohrleitungen, die vom Verband zu unterhalten sind, in einem Abstand von 7m Breite nach jeder Seite der Rohrleitungsachse von jeglicher Bepflanzung und Bebauung frei bleiben. Sämtliche Beschränkungen sind in unserer Satzung unter §6 aufgeführt.