Der Wasser- und Bodenverband wurde im September 1967 gegründet.
Der Wasser- und Bodenverband der Angelner Auen wurde im September 1967 mit Erlass der Satzung vom 22.05.1967 durch den Kreis Schleswig-Flensburg (Aufsichtsbehörde) als Zusammenschluss zahlreicher kleiner Wasser- und Bodenverbände gegründet.
Der Wasser- und Bodenverband der Angelner Auen besteht aus dem Verbandsausschuss und dem Vorstand
Der Verbandsausschuss besteht aus 24 ehrenamtlichen Mitgliedern. Es gibt 6 Verwaltungsbezirke zu je 4 Mitgliedern. Die Mitglieder werden für 5 Jahre gewählt. Der Verbandsausschuss wählt die Vorstandsmitglieder und berät und beschließt u.a. über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan/Wirtschaftsplan, Änderung der Satzung, des Unternehmens, des Planes oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik. Der Verbandsausschuss hält mindestens eine Sitzung im Jahr ab.
Dem Vorstand gehören ein Vorsteher und 12 weitere Mitglieder als Beisitzer an. Ein Beisitzer ist Stellvertreter des Vorstehers. Der Vorsteher führt die Bezeichnung Verbandsvorsteher. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig und werden für 5 Jahre gewählt. Der Vorstand leitet den Verband nach Maßgabe des Wasserverbandsgesetzes, des Landeswasserverbandsgesetzes und der Satzung und stellt u.a. die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan/Wirtschaftsplan sowie die Jahresrechnung/den Jahresabschluss auf.
Alle Aufgaben des Vorstandes und des Verbandsausschusses sind in der Satzung erläutert und verankert.
Verbandsschau
Laut Satzung ist jährlich eine Schau der Gewässer und Anlagen des Verbandes durchzuführen. Die Rohrleitungen werden stichpunktartig geschaut. Hierzu wählt der Ausschuss für die Dauer von 5 Jahren 2 Schaubeauftragte. Schauführer ist der Verbandsvorsteher oder ein vom Vorstand bestimmter Schaubeauftragter. Über den Verlauf und das Ergebnis der Schau ist von der oder von dem Schaubeauftragten eine Niederschrift anzufertigen. Der Vorstand veranlasst die Beseitigung festgestellter Mängel.