Gehölzpflege

Gehölzpflege

Ufergehölze bieten Strukturreichtum an den Gewässern und leisten einen wertvollen Beitrag zur Stabilität der Böschungen. Zudem vermindern sie durch Beschattung die übermäßige Verkrautung.
Ein ausgeprägter Baum- und Strauchbestand kann Gewässerunterhaltungsmaßnahmen des Wasser- und Bodenverbandes aber auch behindern. Nach Bedarf und in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden erfolgt eine Pflege der beeinträchtigenden Bäume und Sträucher in den vegetationsarmen Monaten von Oktober bis März. Ein darüberhinausgehender Pflegebedarf an den Ufergehölzen obliegt dem jeweiligen Grundstückseigentümer.
Abflusshindernisse wie Windbruch und Totholz werden durch den Wasser- und Bodenverband zeitnah aus dem Gewässer geräumt.