Information zur Umstellung auf Einzelmitgliedschaft

Der Wasser- und Bodenverband der Angelner Auen ist zuständig für die Unterhaltung der Gewässer, Verrohrungen und Rohrleitungen sowie der Schöpfwerke in dem Verbandsgebiet von rund 24.000 ha im Zentrum von Angeln.

Die Grenzen des Verbandsgebietes und die dazugehörigen Gemeinden sind in der Karte dargestellt.

Zu diesem Verbandsgebiet gehören auch mehrere Gemeinden mit Ortslagen. Historisch ist der WaBoV der Angelner Auen aus dem Zusammenschluss mehrerer kleinerer Wasser- und Bodenverbände entstanden. Daraus resultieren unterschiedliche Formen der Beitragshebung in den Ortslagen. Man unterscheidet hier die Einzelmitgliedschaft, die pseudokorporative Mitgliedschaft und die korporative Mitgliedschaft.

Bei der Einzelmitgliedschaft ist jeder Grundstückseigentümer in der Ortslage Mitglied beim Wasser- und Bodenverband und bekommt jährlich einen Beitragsbescheid.

Bei der sogenannten pseudokorporativen Mitgliedschaft ist ebenfalls jeder Grundstückseigentümer in der Ortslage Mitglied im Wasser- und Bodenverband – hier zahlt jedoch die Gemeinde den Mitgliedsbeitrag mit befreiender Wirkung für das Mitglied. Diese Form hat man in der Vergangenheit gewählt, da es früher einfacher war, der Gemeinde einen Beitragsbescheid zuzustellen als jedem Grundstückseigentümer. Die Form der bisherigen Beitragshebung bewegt sich rechtlich in einer Grauzone.

Inzwischen sind die technischen Voraussetzungen der Aktualisierung der Mitgliedsdaten sehr viel besser geworden (aktuelle Eigentumsdaten werden vom Katasteramt digital zur Verfügung gestellt), so dass die Begründung der Vereinfachung der Beitragshebung nur noch bedingt gültig ist.

Bei der korporativen Mitgliedschaft ist bei der Verbandsgründung die Gemeinde als Mitglied beim WaBoV herangezogen worden. Diese korporativen Mitgliedschaften werden derzeit aufgelöst und die einzelnen Grundstückeigentümer werden zu Mitgliedern herangezogen.

Aus Gründen der Rechtssicherheit bei der Beitragshebung und im Sinne der Vereinheitlichung der Beitragshebung in allen Ortslagen wird die Beitragshebung bei allen Gemeinden im Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes der Angelner Auen auf Einzelmitgliedschaft umgestellt. Mit der Beitragshebung 2023 werden alle Eigentümer von Grundstücken in den Ortslagen einen eigenen Beitragsbescheid bekommen. Bei Grundstücken von weniger als 5.000 m² wird in der Regel lediglich der Grundbeitrag zu zahlen sein. Der Grundbeitrag beträgt 25 € im Jahr (2,08 € pro Monat).

Die Mittel dienen der Unterhaltung der Gewässer und Rohrleitungen, die das Wasser aus den Ortslagen in die Schlei abführen. Die Wasser- und Bodenverbände leisten damit eine wichtige Daseinsvorsorge, indem das Niederschlagswasser schadlos abgeleitet wird.