Das Bauwerk diente früher zur automatischen Entnahme des Krautes, das bei der Gewässerunterhaltung mit dem Mähboot anfiel, hier zusammentrieb und einfach entnommen werden konnte.
Inzwischen erfolgt die Gewässerunterhaltung mit dem Mähkorb am Bagger und auch nur noch dort, wo durch den Bewuchs im Gewässer die hydraulische Leistungsfähigkeit deutlich beeinträchtigt wird.
Ein wichtiges Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist die Herstellung der Durchgängigkeit von der Quelle bis zur Mündung der Gewässer. Querbauwerke stellen dabei oft Hindernisse für den Fischaufstieg und die Durchgängigkeit von Kleinstlebewesen dar. Deshalb soll an dieser Stelle wieder die Durchgängigkeit hergestellt werden.
Einen ersten Eindruck, wie es nach Abschluss der Maßnahme aussehen könnte, bietet die folgende Skizze.
Die Vorplanungen sind soweit abgeschlossen. Wenn die Genehmigung vorliegt, soll im Sommer 2024 mit dem Bau begonnen werden.